Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.) Geltungsbereich:
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden bzw. einen integrierenden Bestandteil des Vertrages darstellen.
1.2 Abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.) Angebote und Bestellungen:
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Verkäufe, Aufträge und Verträge mit uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Verkäufe, die von unseren Reisenden getätigt wurden, werden daher erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend.
3.) Preise:
3.1 Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.
3.2 Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus welchem Grunde auch immer, erhöhen, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten.
3.3 Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk und verstehen sich in Euro (ohne Umsatzsteuer).
4.) Lieferungen:
4.1 Verbindliche Lieferfristen können von uns nicht zugesagt werden, es ist demgemäß jegliche Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist ausgeschlossen. Wir bemühen uns nach besten Kräften, den Käufer gemäß der getroffenen Vereinbarung, pünktlich zu beliefern.
4.2. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände, berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.
4.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen behandelt werden.
5.) Gefahrenübergang/Versand:
5.1 Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
5.2 Die Lieferung erfolgt am Versandort. Der Versand der bestellten Maschinen, Geräte oder Anlagen erfolgt auf Gefahr des Käufers Mangels einer anderen Vereinbarung gilt grundsätzlich Frankolieferung bis Aufstellungsort. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Antrag des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen.
6.) Eigentumsvorbehalt:
6.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betriebskosten aus allen Lieferungen unser Eigentum.
6.2 Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
6.3 Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen schon jetzt unwiderruflich an uns ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen von uns entstehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtrennung bei Entstehen der Forderungen in seinen Büchern oder im Rahmen seiner EDV- Buchhaltung zu vermerken.
6.4 Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastungen der Vorbehaltsware ist während der Dauer unseres Eigentumrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden, der Käufer hat alles zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen und uns hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung unserer Eigentumsansprüche gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses schad- und klaglos zu halten.
6.5 Der Käufer tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadensersatzansprüche im Voraus an uns ab.
6.6 Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.
6.7 Der Käufer ist verpflichtet, uns über den Verbleib oder eine allfällige Weiteräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, unter Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers, Auskunft zu geben.
6.8 Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
7.) Zahlung:
7.1 Die im Kaufvertrag vereinbarte Anzahlung ist bei Bestellung zu leisten, der Restkaufpreis – falls nicht anders vereinbart – wird bei Übernahme des Kaufgegenstandes binnen 4 Tagen zur Zahlung fällig.
7.2 Bei Teilrechnung sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.
7.3 Eingeräumte Rabatte, Boni, etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.
7.4 Wechsel und Schecks werden mit unserer ausdrücklichen Zustimmung nur unter Vorbehalt und nur zahlungshalber entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als endgültige Bezahlung. Alle Spesen, Gebühren und Kosten gehen, auch bei Weitergabe der Prolongation, zu Lasten des Käufers, sie sind im Voraus bar zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlage, Protest und/oder Nichteinlösung eines Wechsels übernehmen wir keine Haftung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt.
7.5 Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Weiters verpflichtet sich der Käufer bei Überschreitung des Zahlungszieles aus welchem Grunde auch immer, neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 1% p.M. die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist außerdem damit einverstanden, dass Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert Inkassospesen und die Kosten der Rechtsvertretung dem Kapital hinzugerechnet werden.
7.6 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.7 Fällige Gegenforderungen sind nicht aufrechenbar.
7.8 Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
7.9 Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt vereinbarten Lieferung uns gegenüber bestehenden Verpflichtung erfüllt hat.
7.10 Alle Zahlungen an uns sind ohne Rücksicht auf gegenteilige Widmung zuerst auf Kosten und Zinsen und danach auf die jeweils älterste fällige Forderung von uns anzurechnen.
7.11 Mehrere Besteller haften zur ungeteilten Hand für alle von ihnen übernommenen Verpflichtungen.
8.) Beanstandung:
8.1 Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Waren und Rügen wegen einer anderen Ware als bestellt, müssen schriftlich erfolgen und sind unverzüglich, sohin ohne schuldhaften Verzug nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
8.2 Unseren Reisenden gegenüber erhobene Mängelrügen sind für uns unverbindlich.
8.3 Bei termingerechter Lieferung und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware.
8.4 Widerruf:
Beachten Sie, dass Elektrogeräte vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgenommen sind! Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht sowie die Mängelansprüche bleiben von diesem Rückgaberecht unberührt.
Ferner ist die Rückgabe von Waren ausgeschlossen, die bereits gerwerblich genutzt wurden.
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag:
a) an dem Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, wenn der Kunde eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;
b) an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, wenn der Kunde mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden;
c) an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat, wenn der Kunde eine Ware bestellt hat, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.
Für den erfolgreichen Widerruf, muss der Kunde uns zeitgerecht, mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss den Vetrag zu widerrufen, informieren.
Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Folgen Widerruf:
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Ware muss unverzüglich spätestens binnen 14 Tagen nach Absendung der Rücktrittserklärung retourniert werden. Die Rückzahlung kann verweigert werden bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben und die Prüfung auf Wertverlust durch uns erfolgt ist.
9.) Behördliche Zulassung, Steuern und Abgaben:
9.1 Mit dem Tag des Kaufes oder der Lieferung übernimmt der Käufer die Verpflichtung zur Zahlung aller anfallenden, Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle zur Benützung und Aufstellung des Kaufgegenstandes eventuell erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Käufer selbst beizubringen. Die Nichterteilung oder Schwierigkeiten bei Erteilung von Genehmigungen berechtigen den Käufer nicht vom Vertrag zurückzutreten oder die Zahlung zurückzuhalten.
10.) Nebenabreden/Änderungen des Kaufvertrages:
10.1 Nebenabreden oder Vorbehalte sind nur rechtsverbindlich, wenn sie durch uns bestätigt worden sind.
10.2 Nebenabreden, nachträgliche Änderungen des Kaufvertrages oder sonstige Zusicherungen bedürfen zum Zweck der Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
11.) Inkasso:
Vertreter, die keine Inkassovollmacht besitzen sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
12.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber, sofern nicht gesondert vereinbart, ist Persenbeug.
12.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches Recht anzuwenden.
12.3 Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsschwierigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in St. Pölten vereinbart.